Handelsregister · HRB 26454

Registerinformationen

Rethmann Beteiligungs SE · Amtsgericht Dortmund

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Rethmann Beteiligungs SE
Rechtsform
Europäische Gesellschaft
Sitz
Selm
Geschäftsanschrift
Norbert-Rethmann-Platz 1, 59379 Selm

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 26454
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Letzte Eintragung
21.11.2024
Abrufstand
03.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als Komplementärin von Gesellschaften, welche die Übernahme von Beteiligungen aller Art zum Unternehmensgegenstand haben. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Prokurist(in)

Klaus Rohmann

Selm

vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied:
Vorstand

Klemens Rethmann

Lüdinghausen

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Vorstand

Ludger Rethmann

Selm

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 13.01.2014 Die Hauptversammlung vom 26.02.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Allgemeine Bestimmungen) und mit ihr die Sitzverlegung von Osnabrück (bisher Amtsgericht Osnabrück HRB 208123) nach Selm beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 18.12.2014 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Der Vorstand) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 11.12.2017 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Altersbegrenzung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder) beschlossen, ferner wurde § 16 gestrichen. § 17 ist nunmehr § 16 (Einberufung der Hauptversammlung) und wurde neu gefasst.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.