Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis zur Alleinvertretung übertragen werden. Die Gesellschafterversammlung kann den oder die Geschäftsführer - auch einzelne von mehreren - ganz oder teilweise von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Giuseppe Fusco
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 08.03.1984 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.05.1999 geändert.
Die Gesellschafterversammlung hat am 12.12.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 4.435,41 auf EUR 30.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) entsprechend zu ändern.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.05.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.11.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 128 Sonderband
Beschluss Blatt 152 f Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 156 ff Sonderband
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (503 IN 135/21) vom 01.02.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.