Handelsregister · HRB 32391

Chronologischer Auszug

Respekt Service GmbH · Amtsgericht Potsdam

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Respekt Service GmbH

b)
Brandenburg an der Havel

Geschäftsanschrift:
Kleine Gartenstraße 46, 14776
Brandenburg an der Havel

c)
Die Gesellschaft verfolgt vorrangig und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke".
Gemäß § 52 Abs. 1 Abgabenordnung verfolgt die Gesellschaft
gemeinnützige Zwecke, da ihre
Tätigkeit darauf gerichtet ist, die
Allgemeinheit auf materiellem,
geistigem und sittlichem Gebiet
selbstlos zu fördern. Insbesondere
werden die Förderung der Jugendhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 Abgabenordnung als Zweckverfolgung und Zielsetzung festgelegt.
Im Bereich der Förderung der Jugendhilfe werden Leistungen und
andere Aufgaben zugunsten junger
Menschen und Familien erbracht.
Die Leistungen der Jugendhilfe
umfassen dabei die Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr.
4 i.V.m. §§ 27, 28, 29, 30, 31, 32,
33, 34, 35, 36, 37, 39, 40 SGB
VIII, die Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und
ergänzende Leistungen im Sinne
der
§§ 35a bis 37, 39, 40 SGB VIII,
die Hilfe für junge Volljährige
und deren Nachbetreuung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. § 41
SGB VIII.
Insoweit reichen die Leistungen
bzgl. der Jugendhilfe von der Erziehungsberatung über die Angebote der sozialen Gruppenarbeit, insbesondere ein Angebot
zum sozialen Lernen in Gruppen,
über Leistungen des Erziehungsbeistandes und der Betreuungshilfe, mithin Leistungen der sozialpädagogischen Einzelbetreuung hin zu sozialpädagogischer
Familienhilfe durch intensive Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Altersproblemen, der Lösung von
Konflikten und Krisen sowie im
Kontakt mit Ämtern und Institutionen, um damit Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, über die Hilfe zur
Erziehung in einer Tagesgruppe
zur Entwicklung des Kindes oder
des Jugendlichen durch soziales
Lernen in der Gruppe, der Begleitung der schulischen Förderung
über Leistungen der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege, der Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Betreute Wohnformen), um dadurch eine Verbindung von Alltagsleben
mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten für die Entwicklung der Jugendlichen zu gewährleisten. Leistungen der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung für die intensive Unterstützung zur sozialen Integration
und zur eigenverantwortlichen Lebensführung.
Ein besonderer Bereich des Gegenstandes des Unternehmens soll
die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche darstellen. Gemäß §
35a SGB VIII soll für Kinder und
Jugendliche, wenn deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs
Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht
und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung nach fachlicher Erkenntnis zu erwarten ist, mit Leistungen der Eingliederungshilfe
verbessert werden. Anspruchsberechtigt auf die Leistungen der
Eingliederungshilfe im Sinne des
§ 35a SGB VIII sind die Kinder
und Jugendlichen selbst. Diese
jungen Menschen haben einen eigenen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Der Hilfebedarf ist
nicht der elterlichen Erziehungsverantwortung zugeordnet. Dies
entspricht den Regelungen zur Rehabilitation junger Menschen in
anderen Gesetzen (vgl. § 23 Abs.
1 SGB XII, § 27 Abs. 1, § 40 Abs.
1 SGB V, § 97 Abs. 1 SGB III).
Die besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten
oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu
mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehören insbesondere, den behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in
der Gemeinschaft zu ermöglichen
oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs
oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder
sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.
Für die Leistungen zur Teilhabe gelten die Vorschriften des
SGB IX, soweit sich aus den Vorschriften des SGB VIII nichts Abweichendes ergibt. Es wird daher
angestrebt, Leistungen der Einigungshilfe aller Art anzubieten.
Insbesondere sind Hilfen zu einer
angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu erfasst, Hilfen zu schulischen
Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Berufsschule, Hilfen
zur Ausbildung für eine sonstige
angemessene Tätigkeit, Hilfe in
vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten.
In Bezug auf diesen Schwerpunkt
des Gegenstandes der Gesellschaft
ist weiterer Leistungsgegenstand
die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten im
Sinne des 8. Kapitels SGB XII,
insbesondere Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten
verbunden sind, sind Leistungen
zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie
aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind (§ 67 SGB XII).
Gemäß § 68 SGB XII umfassen die Leistungen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die
Schwierigkeiten abzuwenden, zu
beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, insbesondere Beratung und
persönliche Betreuung für die
Leistungsberechtigten, Hilfen zur
Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. In diesem Sinne sind Personen, die in besonderen sozialen Schwierigkeiten leben, also
wenn besondere Lebensverhältnisse derart mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, dass die
Überwindung der besonderen Lebensverhältnisse auch die Überwindung der sozialen Schwierigkeiten erfordert. Besondere Lebensverhältnisse bestehen bei fehlender oder nicht ausreichender
Wohnung, bei ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei
gewaltgeprägten Lebensumständen, bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder bei
vergleichbaren nachteiligen Umständen. Besondere Lebensverhältnisse können ihre Ursache in
äußeren Umständen oder in der
Person des Hilfesuchenden haben. Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein Leben in der
Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten des Hilfesuchenden oder eines Dritten wesentlich
eingeschränkt ist, insbesondere in
Zusammenhang mit der Erhaltung
oder Beschaffung einer Wohnung,
mit der Erlangung oder Sicherung
eines Arbeitsplatzes, mit familiären oder anderen sozialen Beziehungen und ähnlichen Ursachen.
Art und Umfang der Maßnahmen
richten sich nach dem Ziel, die
Hilfesuchenden zur Selbsthilfe
zu befähigen, die Teilnahme am
Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und die Führung eines
menschenwürdigen Lebens zu sichern. Durch Unterstützung der
Hilfesuchenden zur selbständigen
Bewältigung ihrer besonderen sozialen Schwierigkeiten sollen sie
in die Lage versetzt werden, ihr
Leben entsprechend ihren Bedürfnissen, Wünschen und Fähigkeiten zu organisieren und selbstverantwortlich zu gestalten. Dabei
ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass Hilfesuchende verpflichtet sind, nach eigenen Kräften an der Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten mitzuwirken. Soweit umfasst
die Hilfe zur Ausbildung sowie
zur Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die
Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Bereitschaft zur erhalten
und zu entwickeln, einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachzugehen und den Lebensunterhalt für
sich und Angehörige aus Erwerbseinkommen zu bestreiten.
Zu solchen Maßnahmen können
vor allem solche gehören, die dem
drohenden Verlust eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes entgegenwirken, die es ermöglichen,
den Ausbildungsabschluss allgemeinbildender Schulen nachzuholen und die für die Ausbildung einer Erwerbstätigkeit und dem allgemeinen Arbeitsmarkt notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten
zu erwerben, eine Ausbildung für
einen angemessenen Beruf zu ermöglichen, die der Erlangung und
Sicherung eines geeigneten Arbeitsplatzes oder einer sonstigen
angemessenen Tätigkeit dienen,
den Aufbau einer Lebensgrundlage durch selbständige Tätigkeit
fördern.
Des Weiteren gehören dazu Leistungen der Hilfe zum Aufbau und
zur Aufrechterhaltung sozialer
Beziehungen und zur Gestaltung
des Alltags. Dazu gehören Leistungen, die der persönlichen Hilfe, die die Begegnung und den
Umgang mit anderen Personen,
die aktive Gestaltung, Strukturierung und Bewältigung des Alltags, eine wirtschaftliche und gesundheitsbewusste Lebensweise,
den Besuch von Einrichtungen
oder Veranstaltungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung und
kulturellen Zwecken dienen, eine gesellige sportliche oder kulturelle Betätigung fördern und/
oder ermöglichen. Insbesondere
sollen die bedürftigen Personen
zur Teilhabe am Arbeitsleben befähigt werden. Hier werden konkrete Leistungen in der Form erbracht, dass die Verbesserung der
Erwerbsfähigkeit sowie die nachhaltige berufliche Teilhabe gefördert werden. Dies erfolgt durch
konkrete Arbeitsangebote in vorbereiteten Werkstätten und Arbeitsvorrichtungen in Form von
handwerklichen Tätigkeiten im
Bereich sämtlicher Arbeiten zur
hauswirtschaftlichen Versorgung
und haushaltsnahen Handwerker- und Dienstleistungen. Hierzu werden geeignete Betriebsräume und Werkstätten durch die Gesellschaft eingerichtet und mit entsprechenden Betriebsmitteln und
Arbeitsvorrichtungen versehen,
die dann durch die förderfähigen
Personen für die o. g. Zwecke benutzt werden können.
25.000 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Hintze, Daniela, *XX.XX.XXXX, Brandenburg an der Havel

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen

Geschäftsführer:
2.
Hintze, Ingo Julius, *XX.XX.XXXX,
Brandenburg an der Havel

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
06.12.2018 mit Änderung vom
08.02.2019
a)
13.04.2019
Neumann
2a)
Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die
Gesellschaft gemeinschaftlich durch
zwei Liquidatoren oder durch einen
Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:

1. Hintze, Daniela

Änderung zu Nr. 2:
Liquidator:
Hintze, Ingo Julius, *XX.XX.XXXX,
Brandenburg an der Havel

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
b)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.11.2020
ist die Gesellschaft mit Ablauf des
30.11.2020 aufgelöst.
a)
03.12.2020
Jaap
3b)
Geschäftsanschrift:
Flutstraße 17, 14776 Brandenburg
an der Havel
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
b)
Nicht mehr Liquidator:

2. Hintze, Ingo Julius

Geschäftsführer:
3.
Rauch, Charleen, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
b)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.10.2021
ist die Gesellschaft fortgesetzt.
a)
01.11.2021
Jaap
4b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
3. Rauch, Charleen

Geschäftsführer:
4.
Cadir, Negeatin, *XX.XX.XXXX, Schönebeck (Elbe)
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
25.01.2022
Jaap
5c)
Akustikbau
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.02.2022
ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst und vor allem geändert in § 2
(Gegenstand des Unternehmens).
a)
28.02.2022
Kramm

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.