Jeder Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht ist mit Wirkung gegen Dritte in der Welse beschränkt, daß für Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 500,00 DEM die Zustimmung des Gesamtvorstandes und für Rechtsgeschäfte über 1.000,00 DEM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Für Kreditaufnahmen ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Helmut Schwarz
München
Vorstand
Günter Karl
Ingolstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.04.1986 zuletzt geändert am 19.09.1992
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.01.1987. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 24 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.