Handelsregister · VR 2257

Chronologischer Auszug

Renaissance Burgenfreunde e.V. · Amtsgericht Fulda

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Renaissance Burgenfreunde e.V.

b)
Fulda
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Beier, Martin, Fulda, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Pohl, Markus, Essen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 01.11.2008.
a)
18.11.2008
Nixdorf-Müller
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt, nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Rechtsgeschäfte im Namen des Vereines ab einem
Geschäftswert von jeweils 500,00 EUR bedürfen der
Zustimmung aller Vorstandsmitglieder. (Nach § 6 Ziff. 1
der Vereinssatzung sind dies: 1. Vorsitzender, 2.
Vorsitzender, Schatzmeister, Schriftführer)

b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Beier, Martin, Fulda, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Pohl, Markus, Essen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Begehold, Anja, Fulda, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 4.6.2010 hat die Änderung der Satzung in den § 3 Ziff. 3
(Erwerb Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge), § 6 Ziff. 3 (Vorstand), sowie die Sreichung des §
4 Ziff 2 beschlossen.
a)
22.03.2011
Hosbach
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Kassenprüfung) beschlossen.
a)
15.03.2012
Quell

b)
Fall 3
4b)
Personenbezogene Daten geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Pohl, Markus, Pfaffenhofen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Begehold, Anja, Fulda, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Glaser, Sandra, Berlin, *XX.XX.XXXX
a)
25.04.2013
Quell
b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.