Handelsregister · GnR 260131

Registerinformationen

Remstalkellerei eG · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Remstalkellerei eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Weinstadt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 260131
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
09.09.2024
Abrufstand
30.12.2024
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

a) die Erzeugung und der Absatz von Erzeugnissen aus Trauben b) die Förderung des Weinbaus durch alle hierzu geeigneten Maßnahmen

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Prokurist(in)

Benedikt Fischer

Dannstadt

Einzelprokura
Vorstand

Friedhelm Illg

Remshalden

Vorstand

Thomas Wahler

Weinstadt

Vorstand

Martin Kurrle

Stuttgart

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 15.02.1940 zuletzt geändert am 24.06.2005
  • Die Generalversammlung vom 17.09.2021 hat die Änderung der Satzung in § 18 Abs.1 ,2 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 24 Abs.1 (Zusammensetzung und Wahl), § 37 Abs.1-3 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.09.2006.
  • Tag der ersten Eintragung: 19.09.1940
  • Änderung des Statuts: Blatt 618

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.10.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.09.2021 die Genossenschaft "Weingärtnergenossenschaft Remshalden-Schorndorf eG", Remshalden (Amtsgericht Stuttgart GnR 280062) "Weingärtnergenossenschaft Schnait e.G.", Weinstadt (Amtsgericht Stuttgart GnR 260134) "Weingärtner Remstal eG", Weinstadt (Amtsgericht Stuttgart GnR 260099) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.