Finanzierungs- und Kreditvermittlung, Anlageberatung, Versicherungsvermittlung sowie Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, ausschließlich zwischen Kunden und den in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern und/oder Prokuristen die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer und/oder Prokurist kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Regina Podsada
Meerbusch
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Michael Podsada
Meerbusch
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 9. Dezember 2014
Die Gesellschafterversammlung vom 25. Juli 2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung als übernehmender Rechtsträger mit der DFV Deutsche Fonds- und Versorgungsberatungs GmbH (Amtsgericht Neuss HRB 17689) als übertragender Rechtsträger beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23. Oktober 2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Stimmrecht), § 12 (Tod eines Gesellschafters) und § 13 (Einziehung, Abtretungspflicht) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11. Dezember 2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Stimmrecht) beschlossen.
Formwechsel
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25. Juli 2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 25. Juli 2019 mit der DFV Deutsche Fonds- und Versorgungsberatungs GmbH mit Sitz in Meerbusch (Amtsgericht Neuss, HRB 17689) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.