Handelsregister · HRB 6462

Registerinformationen

REME-Möbelbeschläge GmbH · Amtsgericht Paderborn

Unternehmen

Stammdaten

Firma
REME-Möbelbeschläge GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Hövelhof
Geschäftsanschrift
Industriestr. 48, 33161 Hövelhof

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 6462
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Letzte Eintragung
04.08.2025
Abrufstand
04.04.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung und der Vertrieb von Möbelzubehör

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Bruno Meier

Hövelhof

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Jürgen Meier

Hövelhof

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Max Meier

Hövelhof

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 20.12.1984 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.10.2001 geändert.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 28.12.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 0195 Amtsgericht Delbrück getreten. Freigegeben am 11.05.2004.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.