Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu Rechtsgeschäften, die den Betrag von 500,00 DM übersteigen sowie zu Grundstücksgeschäften jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen bedarf es der vorherigen Zustimmung des Vereinsausschusses, oder wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Harald Keim
Kronach
Vorstand
Ulrich Kaiser
Kronach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.02.1951 zuletzt geändert am 18.11.2000
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.02.1954. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 3-5 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.