Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EUR verpflichtet ist, die mehrheitliche Zustimmung des Gesamtvorstandes einzuholen. Miet- und Pachtverträge müssen vorher von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bianca Lamparter
Hülben
Vorstand
Jennifer Bosch
Erkenbrechtsweiler
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.07.2012
Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2017 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) und § 5 (Geschäftsjahr, Beiträge und Verpflichtungen) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.03.2015.