Handelsregister · VR 5375

Chronologischer Auszug

Reitverein "Eichenhof" Wutzetz e.V. · Amtsgericht Potsdam

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Reitverein "Eichenhof" Wutzetz e.V.

b)
Wutzetz
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den Vorsitzenden allein.
Der Stellvertretende Vorsitzende vertritt zusammen mit
einem weiteren Vorstandsmitglied.

Rechtshandlungen der gesetzlichen Vertreter des Vereins,
die den Verein zu nachfolgenden Leistungen verpflichten,
sind wie folgt vorzunehmen:
a) bis 1.000,00 DM durch die gesetzlichen Vertreter im
Rahmen ihrer Vertretungsmacht,
b) 1.000,00 DM bis 3.000,00 DM durch die gesetzlichen
Vertreter nach Zustimmung durch den gesamten Vorstand,
c) über 3.000,00 DM nach Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.

b)
Vorsitzender:

1.
Orgis, Verena, Beamtin, Wutzetz

Stellvertretender Vorsitzender:
2.
Reiff, Klaus, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 11.01.1997
a)
14.12.2006
Vogel
b)
Satzung Bl. 6 ff
d. A.;

Tag der ersten Eintragung:
05.08.1997

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Nauen, VR
391 getreten.
2b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
2. Reiff, Klaus

Stellvertretender Vorsitzender:
3.
Kiersch, Dagmar, *XX.XX.XXXX, Potsdam
a)
13.05.2011
Lüdtke
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden . Der Verein wird
gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1.
Vorsitzenden allein.
Der 2. Vorsitzende vertritt zusammen mit einem weiteren
Vorstandsmitglied.

Rechtshandlungen der gesetzlichen Vertreter des Vereins,
die den Verein zu den nachfolgenden Leistungen verpflichten, sind wie folgt vorzunehmen:
a) bis 1.000,00 € durch die gesetzlichen Vertreter im Rahmen ihrer Vertretungsmacht,
b) 1.000,00 bis 3.000,00 € durch die gesetzlichen Vertreter nach Zustimmung durch den gesamten Vorstand,
c) über 3.000,00 € nach Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2014 hat
die Änderung der Satzung in §3 3,5,9,14 und 16
beschlossen.
a)
23.09.2014
Winkler
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2019 hat
die Änderung der Satzung in § 2 und § 21 beschlossen.
a)
29.10.2019
Winkler

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.