Handelsregister · VR 5375
Chronologischer Auszug
Reitverein "Eichenhof" Wutzetz e.V. · Amtsgericht Potsdam
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Reitverein "Eichenhof" Wutzetz e.V. b) Wutzetz | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein. Der Stellvertretende Vorsitzende vertritt zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtshandlungen der gesetzlichen Vertreter des Vereins, die den Verein zu nachfolgenden Leistungen verpflichten, sind wie folgt vorzunehmen: a) bis 1.000,00 DM durch die gesetzlichen Vertreter im Rahmen ihrer Vertretungsmacht, b) 1.000,00 DM bis 3.000,00 DM durch die gesetzlichen Vertreter nach Zustimmung durch den gesamten Vorstand, c) über 3.000,00 DM nach Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. b) Vorsitzender: 1. Orgis, Verena, Beamtin, Wutzetz Stellvertretender Vorsitzender: 2. Reiff, Klaus, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) eingetragener Verein Satzung vom: 11.01.1997 | a) 14.12.2006 Vogel b) Satzung Bl. 6 ff d. A.; Tag der ersten Eintragung: 05.08.1997 Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Nauen, VR 391 getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 2. Reiff, Klaus Stellvertretender Vorsitzender: 3. Kiersch, Dagmar, *XX.XX.XXXX, Potsdam | a) 13.05.2011 Lüdtke | ||
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden . Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden allein. Der 2. Vorsitzende vertritt zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtshandlungen der gesetzlichen Vertreter des Vereins, die den Verein zu den nachfolgenden Leistungen verpflichten, sind wie folgt vorzunehmen: a) bis 1.000,00 € durch die gesetzlichen Vertreter im Rahmen ihrer Vertretungsmacht, b) 1.000,00 bis 3.000,00 € durch die gesetzlichen Vertreter nach Zustimmung durch den gesamten Vorstand, c) über 3.000,00 € nach Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2014 hat die Änderung der Satzung in §3 3,5,9,14 und 16 beschlossen. | a) 23.09.2014 Winkler | |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 und § 21 beschlossen. | a) 29.10.2019 Winkler |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.