Handelsregister · VR 310538
Chronologischer Auszug
Reitverein Castellberg e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Reitverein Castellberg e.V. b) Ballrechten-Dottingen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus den drei Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass er Grundstücksgeschäfte jeglicher Art, grundstücksgleiche Rechte sowie Aufnahme von Belastungen auf Grundstücken nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung ausführen darf. Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 500,00 EUR verpflichten, bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes. b) 1. Vorstand: Dr. Kaltenbach, Jutta, Ballrechten-Dottingen, *XX.XX.XXXX 1. Vorstand: Beller, Sylvia, Buggingen, *XX.XX.XXXX 1. Vorstand: Brenner, Willi, Sulzburg, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 14.08.2008 mit Änderung; zuletzt geändert am 01.07.2011. | a) 06.03.2014 Reeber b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.03.2014. Tag der ersten Eintragung: 10.11.2008 Satzung: AS 123 ff. |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus den drei Vorsitzenden und dem Schriftführer. Jeweils zwei dieser Vorstände sind gemeinsam vertretungsberechtigt, d.h. entweder zwei Vorsitzende gemeinsam oder ein Vorsitzender und der Schriftführer. Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass er Grundstücksgeschäfte jeglicher Art, grundstücksgleiche Rechte sowie Aufnahme von Belastungen auf Grundstücken nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung ausführen darf. Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 500,00 EUR verpflichten, bedürfen der Zustimmung (einfache Mehrheit) des Vorstandes. b) Gewählt als Vorsitzender: Sattler, Florian Michael, Heitersheim, *XX.XX.XXXX Amtsbezeichnung von Amts wegen berichtigt bei Vorsitzende: Dr. Kaltenbach, Jutta, Ballrechten-Dottingen, *XX.XX.XXXX Amtsbezeichnung von Amts wegen berichtigt bei Vorsitzender: Brenner, Willi, Sulzburg, *XX.XX.XXXX Gewählt als Schriftführerin: Klein, Elke, Sulzburg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorstand: Beller, Sylvia, Buggingen, *XX.XX.XXXX Gewählt und wieder ausgeschieden als 1. Vorstand: Kühnle, Angelika, Münstertal, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2013 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen. | a) 21.10.2014 Maier b) Geänderte Satzung: AS. 149-159 Änderungsbeschluss: AS. 183-185 | |
| 3 | b) Gewählt als Vorsitzender: Zimmermann, Walter Otto, Ballrechten-Dottingen, *XX.XX.XXXX Gewählt als Schriftführerin: Klement, Annemarie Doris, Ballrechten-Dottingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Sattler, Florian Michael, Badenweiler, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführerin: Klein, Elke, Sulzburg, *XX.XX.XXXX | a) 21.03.2017 Maier |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.