Handelsregister · VR 310538

Chronologischer Auszug

Reitverein Castellberg e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Reitverein Castellberg e.V.

b)
Ballrechten-Dottingen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus den
drei Vorsitzenden.
Sie vertreten den Verein gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass er
Grundstücksgeschäfte jeglicher Art, grundstücksgleiche
Rechte sowie Aufnahme von Belastungen auf
Grundstücken nur mit Zustimmung der
Mitgliederversammlung ausführen darf.

Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von
mehr als 500,00 EUR verpflichten, bedürfen der
Zustimmung des Gesamtvorstandes.

b)
1. Vorstand:
Dr. Kaltenbach, Jutta, Ballrechten-Dottingen,
*XX.XX.XXXX
1. Vorstand:
Beller, Sylvia, Buggingen, *XX.XX.XXXX
1. Vorstand:
Brenner, Willi, Sulzburg, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 14.08.2008 mit Änderung; zuletzt geändert am
01.07.2011.
a)
06.03.2014
Reeber

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.03.2014.
Tag der ersten Eintragung:
10.11.2008
Satzung:
AS 123 ff.
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus den
drei Vorsitzenden und dem Schriftführer.
Jeweils zwei dieser Vorstände sind gemeinsam
vertretungsberechtigt, d.h. entweder zwei Vorsitzende
gemeinsam oder ein Vorsitzender und der Schriftführer.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass er
Grundstücksgeschäfte jeglicher Art, grundstücksgleiche
Rechte sowie Aufnahme von Belastungen auf
Grundstücken nur mit Zustimmung der
Mitgliederversammlung ausführen darf.

Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von
mehr als 500,00 EUR verpflichten, bedürfen der
Zustimmung (einfache Mehrheit) des Vorstandes.
b)
Gewählt als
Vorsitzender:
Sattler, Florian Michael, Heitersheim, *XX.XX.XXXX
Amtsbezeichnung von Amts wegen berichtigt bei
Vorsitzende:
Dr. Kaltenbach, Jutta, Ballrechten-Dottingen,
*XX.XX.XXXX
Amtsbezeichnung von Amts wegen berichtigt bei
Vorsitzender:
Brenner, Willi, Sulzburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Schriftführerin:
Klein, Elke, Sulzburg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorstand:
Beller, Sylvia, Buggingen, *XX.XX.XXXX
Gewählt und wieder ausgeschieden als
1. Vorstand:
Kühnle, Angelika, Münstertal, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2013 hat die Änderung der Satzung in § 8
(Vorstand) beschlossen.
a)
21.10.2014
Maier

b)
Geänderte Satzung:
AS. 149-159
Änderungsbeschluss:
AS. 183-185
3b)
Gewählt als
Vorsitzender:
Zimmermann, Walter Otto, Ballrechten-Dottingen,
*XX.XX.XXXX
Gewählt als
Schriftführerin:
Klement, Annemarie Doris, Ballrechten-Dottingen,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Sattler, Florian Michael, Badenweiler, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführerin:
Klein, Elke, Sulzburg, *XX.XX.XXXX
a)
21.03.2017
Maier

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.