Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als EUR 500,00 verpflichtet ist, die mehrheitliche Zustimmung des gesamten Vorstandes einzuholen. Miet- und Pachtverträge müssen von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Carmen Sayer
Stuttgart
Vorstand
Andrea Kwasniok
Stuttgart
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.07.2016 mit Nachtrag vom 25.07.2016.
Freitext
Satzung: Sonderband 1 Blatt 8
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.