Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er bei Abschluss, Änderung sowie Kündigung von Anstellungsverträgen sowie dem Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 5.000 EUR verpflichtet ist, die mehrheitliche Zustimmung des gesamten Vorstands einzuholen. Miet- und Pachtverträge, sowie Investitionen von mehr als 25.000 EUR müssen vorher von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jeanette Zehner
Balingen
Vorstand
Angelika Hölzel
Stuttgart
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.04.2016.
Die Mitgliederversammlung vom 22.07.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 (Firma, Rechtsform und Sitz des Vereins), § 2 Abs. 1 (Zweck und Aufgaben des Vereins, Gemeinnützigkeit) und § 11 Abs. 2 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Satzung: Sonderband Blatt 3
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 6
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