Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 1. Kassierer.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitgleider des Vorstandes anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Tag der ersten Eintragung: 20.06.1966 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Satzung
Satzung vom 08.02.1963 zuletzt geändert am 09.11.1995
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 10 (Vorstand) und 18 (Jugendversammlung) sowie § 23 (neu: Datenschutz) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.