Handelsregister · HRB 292682

Chronologischer Auszug

Reitmeir & Frimmer Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Reitmeir & Frimmer
Steuerberatungsgesellschaft mbH

b)
Fürstenfeldbruck, Landkreis
Fürstenfeldbruck
Geschäftsanschrift:
Fürstenfelder Weg 2, 82256
Fürstenfeldbruck

c)
1.Geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen und die nach dem
Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren
Tätigkeiten. 2.Die Gesellschaft schafft die
für den Gesellschaftsgegenstand nach
vorstehender Ziffer1 erforderlichen
personellen, sachlichen und räumlichen
Voraussetzungen
und tätigt die damit verbundenen
Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach
dem Berufsrecht der Steuerberater sind ihr
nicht gestattet.3. Die Gesellschaft darf Geund Verboten des auf ihren Gegenstand
nachvorstehender Ziffer 2. anzuwendenden
Berufsrechts (nachfolgend auch :
anzuwendendes Berufsrecht) nicht
zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die
für sie tätigen Angehörigen der von ihr
ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer
Berufsausübung nicht beeinträchtigen.4.Die
Gesellschaft hat an ihrem in $ 1 Ziffer 2.
genannten Sitz eine berufliche
Niederlassung zu unterhalten. Die
Vorgaben des anzuwendenden
Berufsrechtssind zu erfüllen; insbesondere
hat zumindest ein
geschäftsführenderSteuerberater oder
Steuerbevollmächtigter in der beruflichen
Niederlassungoder in deren Nahbereich
tätig zu sein.5. Die Gesellschaft darf
insbesondere weitere Beratungsstellen im
Sinne von $ 34 Abs. 2 StBerG errichten,
sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten
die Voraussetzungen nach dem
anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Reitmeir, Barbara, Fürstenfeldbruck, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Geschäftsführer:
Frimmer, Josef Gottfried Andreas, Egling,
*XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2024.
a)
19.04.2024
Dr. Vittinghoff
2c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt:
1.Geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen und die nach dem
Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren
Tätigkeiten. 2.Die Gesellschaft schafft die
für den Gesellschaftsgegenstand nach
vorstehender Ziffer1 erforderlichen
personellen, sachlichen und räumlichen
Voraussetzungen
und tätigt die damit verbundenen
Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach
dem Berufsrecht der Steuerberater sind ihr
nicht gestattet.3. Die Gesellschaft darf Geund Verboten des auf ihren Gegenstand
nachvorstehender Ziffer 2. anzuwendenden
Berufsrechts (nachfolgend auch :
anzuwendendes Berufsrecht) nicht
zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die
für sie tätigen Angehörigen der von ihr
ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer
Berufsausübung nicht beeinträchtigen.4.Die
Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Ziffer 2.
genannten Sitz eine berufliche
Niederlassung zu unterhalten. Die
Vorgaben des anzuwendenden
Berufsrechtssind zu erfüllen; insbesondere
hat zumindest ein
geschäftsführenderSteuerberater oder
Steuerbevollmächtigter in der beruflichen
Niederlassungoder in deren Nahbereich
tätig zu sein.5. Die Gesellschaft darf
insbesondere weitere Beratungsstellen im
Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten,
sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten
die Voraussetzungen nach dem
anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind.
a)
29.04.2024
Prell

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.