Handelsregister · HRB 292682
Chronologischer Auszug
Reitmeir & Frimmer Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Reitmeir & Frimmer Steuerberatungsgesellschaft mbH b) Fürstenfeldbruck, Landkreis Fürstenfeldbruck Geschäftsanschrift: Fürstenfelder Weg 2, 82256 Fürstenfeldbruck c) 1.Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten. 2.Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach vorstehender Ziffer1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater sind ihr nicht gestattet.3. Die Gesellschaft darf Geund Verboten des auf ihren Gegenstand nachvorstehender Ziffer 2. anzuwendenden Berufsrechts (nachfolgend auch : anzuwendendes Berufsrecht) nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen.4.Die Gesellschaft hat an ihrem in $ 1 Ziffer 2. genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechtssind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführenderSteuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassungoder in deren Nahbereich tätig zu sein.5. Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von $ 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Bestellt: Geschäftsführer: Reitmeir, Barbara, Fürstenfeldbruck, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Frimmer, Josef Gottfried Andreas, Egling, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2024. | a) 19.04.2024 Dr. Vittinghoff | |
| 2 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt: 1.Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten. 2.Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach vorstehender Ziffer1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater sind ihr nicht gestattet.3. Die Gesellschaft darf Geund Verboten des auf ihren Gegenstand nachvorstehender Ziffer 2. anzuwendenden Berufsrechts (nachfolgend auch : anzuwendendes Berufsrecht) nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen.4.Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Ziffer 2. genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechtssind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführenderSteuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassungoder in deren Nahbereich tätig zu sein.5. Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind. | a) 29.04.2024 Prell |
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