Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass der vertretungsberechtigte Vorstand beim Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EUR und für Dienstverträge die Zustimmung des erweiterten Vorstands einholen muss. Anschaffungen, die durch die Vereinskasse nicht abgedeckt werden können, müssen vorher von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stefanie Hoffmann
Neuffen
Vorstand
Cornelia Götzendorfer
Bad Urach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.02.2004
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.06.2014.
Tag der ersten Eintragung: 27.02.2004
Satzung: Sonderband Blatt 3
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