Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
Satzung Blatt 239-242 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 19.12.1957 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 290 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 31.10.2005.
Satzung
Satzung vom 18.01.1957 zuletzt geändert am 25.01.1999
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