Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu drei gleichberechtigten Vorsitzenden; jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Bei Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.000,00 EUR im Einzelfall verpflichten, wird die Zustimmung des erweiterten Vorstandes, der aus den bis zu drei Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart, dem Jugendleiter und bis zu 8 weiteren Mitgliedern besteht, benötigt. Investitionen über 50.000,00 EUR und grundlegende Entscheidungen bleiben der Mitgliederversammlung vorbehalten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gerhard Reichenbach
Neuried
Vorstand
Reinhard Schill
Neuried
Vorstand
Klemens Zeil
Neuried
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.12.1952 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 26.03.2010.
Die Mitgliederversammlung vom 10.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 4 (Mittel des Vereins), § 5 (Mitgliedschaft), § 7 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 8 (Organe des Vereins), § 8.2 (Vorstand und erweiterter Vorstand), § 8.3 (Der Ehrenrat), § 8.4 (Der Sportauschuss), § 8.5 (Der Wirtschaftsausschuss), § 8.6 (Kassenprüfer/in), § 8.7 (Die Mitgliederversammlung), § 9 (Beurkundung von Beschlüssen, Niederschriften) und § 14 (Vereinsauflösung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 04.12.1953
Satzung: AS 245 ff
Änderungsbeschluss: S. 323, 325 Satzung: S. 337ff.
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