Handelsregister · VR 100099
Chronologischer Auszug
Reiterverein Bettingbühren e. V. · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Reiterverein Bettingbühren e. V. b) Bettingbühren | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorsitzender: Osterloh, Heinrich, Viehkaufmann, Dreisielen 1. stellvertretender Vorsitzender: Lagershausen, Hans-Hermann | a) eingetragener Verein Satzung vom 22.12.1975 | a) 04.10.2005 Pude b) Tag der ersten Eintragung: 03.08.1977 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 311 Amtsgericht Brake getreten. Freigegeben am 04.10.2005. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Osterloh, Heinrich, Viehkaufmann, Dreisielen Nicht mehr 1. stellvertretender Vorsitzender: Lagershausen, Hans-Hermann Nicht mehr Vorstand: Osterloh*, Susanne, Berne, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Osterloh, Heinz, Bonn, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzende: Schmidt, Ann-Katrin, Berne, *XX.XX.XXXX 1. stellvertretende Vorsitzende: Hoffrichter, Esther, Berne, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.02.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Mitgliederversammlung) und mit ihr die Änderung der Ladungsmodalität beschlossen. | a) 11.08.2021 Hillers b) Satzung Blatt 36 ff der Akten Satzung Blatt 51 ff der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.