Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende sowie der Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Vorstand darf für notwendige Investitionen pro Amtsjahr (von Juni bis Mai) nur jeweils über 10.000,00 EUR verfügen. Über Ausgaben, die diese 10.000,00 EUR pro Amtsjahr hinausgehen, muss in einer Mitgliederversammlung abgestimmt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Kitty Amend
Kuppenheim
Vorstand
Ferdinand Hurrle
Baden-Baden
Vorstand
Florence Sablotni
Baden-Baden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.05.1951 in Neufassung vom 29.06.1992 mit Änderung vom 15.08.2007.
Die Mitgliederversammlung vom 23.07.2014 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand) und § 10 b (Aufgaben des Vorstandes) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zweck und Aufgaben), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 9 (Organe des Vereins) und § 14 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.09.2020 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Organe des Vereins) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.10.2014.
Tag der ersten Eintragung: 31.07.1951
Satzung Bl. 8-15
Satzung: Sonderband 1 Blatt 85 ff.
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