Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB kann aus mehreren Personen bestehen, die von der Mitgliederversammlung als Vorstand gewählt werden. Sie vertreten jeweils einzeln. Investitionen bzw. Reparaturaufwendungen im Gesamtwert von mehr als 50.000 EUR sind von der Mitgliederversammlung zu genehmigen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thore Brockhoff
St. Johann
Vorstand
Kirsten Brockhoff
St. Johann
Vorstand
Florian Rist
St. Johann
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.02.1962 mit Nachtrag von 10.02.1963 und 07.03.1963 zuletzt geändert am 18.02.2012
Die Mitgliederversammlungen vom 23.08.2013, 13.07.2018 und vom 08.11.2019 haben die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr und Zugehörigkeit zu Verbänden), § 6 (Vereinsbeiträge), § 9, künftig: § 10 (Mitgliederversammlung) und § 10, künftig: § 11 (Vorstand) beschlossen. Neu eingefügt wurden §§ 9 (Haftung der Organmitglieder und Vertreter), 12 (Datenschutz) und 14 (In-Kraft-Treten). Die Nummerierung der jeweils nachfolgenden Paragraphen ändert sich entsprechend.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.03.2015.