Handelsregister · VR 140435
Chronologischer Auszug
Reit- und Fahrverein Westerweyhe und Umgebung e. V. · Amtsgericht Lüneburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Reit- und Fahrverein Westerweyhe und Umgebung e. V. b) Uelzen/Westerweyhe | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie sind gemeinsam zur Vertretung berechtigt. b) 1. Vorsitzender: Karp, Frank, Deutsch Evern, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Steinfeld, Hugo, Uelzen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 03.11.1999 zuletzt geändert am 24.01.2003 | a) 19.10.2006 Neumann b) Satzung Bl. 58-60 und Änderungsbeschluss Bl. 54 d. A. Tag der ersten Eintragung: 06.03.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.10.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Karp, Frank, Deutsch Evern, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Steinfeld, Hugo, Uelzen, *XX.XX.XXXX Bestellt zunächst als 2. Vorsitzende, nun als: 1. Vorsitzende: Oetzmann, Gabriele, Rätzlingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzende: Kublun, Heike, Uelzen, *XX.XX.XXXX Bestellt und wieder ausgeschieden als 1. Vorsitzende: Schulze, Bettina, Uelzen, *XX.XX.XXXX | a) 26.09.2013 Rieger | ||
| 3 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzende: Oetzmann, Gabriele, Weste, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzende: Kublun, Heike, Uelzen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzende: Oetzmann, Malaica, Uelzen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Pistner, Mathis, Uelzen, *XX.XX.XXXX | a) 29.12.2016 Rieger |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.