Handelsregister · VR 3640

Chronologischer Auszug

Reit- und Fahrverein Trendelburg · Amtsgericht Kassel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Reit- und Fahrverein Trendelburg

b)
Trendelburg
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
ersten Vorsitzenden und dem stellvertretenden
Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Der erweiterte Vorstand ist beschlussfähig, wenn außer
dem Vorsitzenden vier Mitglieder anwesend sind.

b)
1. Vorsitzender:
Dr. Hertkorn, Wolf Hubert, Tierarzt, Trendelburg
Stellvertretender Vorsitzender:
Gründer, Willi, Landwirt, Trendelburg
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 27.06.1975 zuletzt geändert am 23.01.1981
a)
09.06.2005
Drescher

b)
Tag der ersten Eintragung:
04.08.1976
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Gründer, Willi, Landwirt, Trendelburg
Bestellt als
Vorstand:
Gottlob, Peter, Wahlsburg, *XX.XX.XXXX
a)
10.05.2010
Steinmetz
3b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Dr. Hertkorn, Wolf Hubert, Tierarzt, Trendelburg
Nicht mehr
Vorstand:
Gottlob, Peter, Wahlsburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Schnell, Thomas, Niestetal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Gümbel, André, Trendelburg, *XX.XX.XXXX
a)
08.09.2015
Finis

b)
Fall 3
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 13
(Auflösung) beschlossen.
a)
04.12.2015
Finis

b)
Fall 4
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 12
(Auflösung) beschlossen.
a)
11.04.2016
Finis

b)
Von Amts wegen eingetragen:
Eintragung vom 04.12.2015
berichtigt in Satzungsänderung
vom 07.04.2015 in § 12
(Auflösung).

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.