Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind jetzt nur noch der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
Satzung Blatt 81-93 der Akten, Beschl. Bl. 142 d.A.
Tag der ersten Eintragung: 17.10.1951 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 270 Amtsgericht Bad Iburg getreten. Freigegeben am 11.08.2006.
Satzung
Satzung vom 03.04.1951 zuletzt geändert am 24.02.1995
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