Vorstand nach § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ellen Böhler
Schifferstadt
Vorstand
Christina Schneider
Schifferstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 21.01.2000 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 02.03.2001 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 19.02.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Leitung Verwaltung), § 5 (Mitgliederversammlung) und § 7 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Mitgliedschaft) und § 7 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.08.2000 Satzung Bl. 39-44 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1068 SP getreten. Freigegeben am 22.02.2006.
Beschluss Bl.82-84
Fall 5
Fall 6
Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt.
Eintragung lfd. Nr. 5 Sp. 4b) Satz 1 von Amts wegen in Sp. 3 a) übertragen.
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Sonstige Rechtsverhältnisse
Zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500,00 EURO bedarf der Vorstand der Zustimmung des Vereinsausschusses, mit einem Wert von mehr als 1.000,00 EURO der Zustimmung der Mitgliederversammlung, ebenso zum Erwerb, Verkauf, Pacht und Belastung von Grundstücken.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.