Handelsregister · VR 51068

Registerinformationen

Reit- und Fahrverein Schifferstadt 2000 e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Reit- und Fahrverein Schifferstadt 2000 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Schifferstadt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 51068
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Letzte Eintragung
28.04.2022
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Ellen Böhler

Schifferstadt

Vorstand

Christina Schneider

Schifferstadt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 21.01.2000 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 02.03.2001 geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.02.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Leitung Verwaltung), § 5 (Mitgliederversammlung) und § 7 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Mitgliedschaft) und § 7 (Auflösung des Vereins) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 23.08.2000 Satzung Bl. 39-44 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1068 SP getreten. Freigegeben am 22.02.2006.
  • Beschluss Bl.82-84
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt.
  • Eintragung lfd. Nr. 5 Sp. 4b) Satz 1 von Amts wegen in Sp. 3 a) übertragen.
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Fall 9

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500,00 EURO bedarf der Vorstand der Zustimmung des Vereinsausschusses, mit einem Wert von mehr als 1.000,00 EURO der Zustimmung der Mitgliederversammlung, ebenso zum Erwerb, Verkauf, Pacht und Belastung von Grundstücken.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.