Handelsregister · VR 540330

Chronologischer Auszug

"Reit- und Fahrverein Rielasingen-Worblingen" e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Reit- und Fahrverein Rielasingen-Worblingen" e.V.

b)
Rielasingen-Worblingen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Ehinger, Georg, Rielasingen-Worblingen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Ehinger, Carmen, Rielasingen-Worblingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 26.03.1979
a)
30.09.2014
Reeber

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
30.09.2014.
Tag der ersten Eintragung:
18.07.1979
Satzung:
AS 7 ff.
2b)
Gewählt als
2. Vorsitzende:
Degrell, Nathalie, Rielasingen-Worblingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Ehinger, Carmen Iris Claudia, Rielasingen-Worblingen,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2010 hat die Einfügung von § 5
(Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG) und § 12 (Haftungsfreistellung von
Vorstandsmitgliedern nach § 31a BGB) beschlossen. Dadurch ändert sich die
Nummerierung der darauf folgenden Paragraphen.
a)
13.02.2017
Maier

b)
Geänderte Satzung:
AS. 207-217
Änderungsbeschluss:
AS. 259-265
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 14
(Mitgliedschaft) beschlossen und die Mitgliederversammlung vom 28.08.2020 hat die
Änderung der Satzung in § 5 (Ehrenamtspauschale) und in § 6 (Auflösung oder Aufhebung
des Vereins) beschlossen.
a)
22.02.2021
Transier-Lang

b)
Satzung:
AS. 315 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.