Handelsregister · VR 1599
Chronologischer Auszug
Reit- und Fahrverein "Pferdefreunde Maust" e.V. · Amtsgericht Cottbus
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Reit- und Fahrverein "Pferdefreunde Maust" e.V. b) Maust | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. b) Vorsitzender: 1. Lehmann, Christa, *XX.XX.XXXX, Maust Stellvertretender Vorsitzender: 2. Nebatz, Regina, *XX.XX.XXXX, Cottbus Kassenwart: 3. Lehmann, Bianca, *XX.XX.XXXX, Teichland | a) eingetragener Verein Satzung vom: 01.05.2000 zuletzt geändert durch Beschluss vom 05.08.2000 | a) 06.11.2006 Schneider b) Tag der ersten Eintragung: 22.08.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 2. Nebatz, Regina Stellvertretender Vorsitzender: 4. Behrendt, Michael, *XX.XX.XXXX, Forst | a) 23.01.2009 Richter b) Beschluss Bl. 30,31 SB | ||
| 3 | b) Änderung zu Nr. 1: Vorsitzende: Lehmann, Christa, geb. Kuhlmann, *XX.XX.XXXX, Teichland OT Maust Änderung zu Nr. 3: Kassenwartin: Hammer, Bianca, geb. Lehmann, *XX.XX.XXXX, Cottbus | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2011 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 19.04.2011 Barig | |
| 4 | b) Teichland OT Maust | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2015 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 21.07.2015 Barig |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.