Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende. Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Tag der ersten Eintragung: 14.07.1975 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.03.2006.
Fall 3 Satzung Blatt 66 bis 73 der Akte
Fall 4
Fall 5
Satzung
Satzung vom 06.05.1975
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zweck und Aufgabe), § 3 (Gewinnverwendung), § 4 (Geschäftsjahr, Rechnungslegung und Rechnungsprüfung), § 6 (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft), § 7 (Beitrag), § 10 (Der Vorstand), § 11 (Mitgliederversammlung) und § 12 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.