Handelsregister · VR 4405

Registerinformationen

Reit- und Fahrverein Panrod 1947 e.V. · Amtsgericht Wiesbaden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Reit- und Fahrverein Panrod 1947 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Aarbergen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 4405
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Letzte Eintragung
22.07.2025
Abrufstand
06.10.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Holger Hertling

Aarbergen

Vorstand

Julia Puff

Hünstetten

Vorstand

Dirk Feuser

Taunusstein

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassierer.
  • Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
  • Tag der ersten Eintragung: 13.10.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Beschluss Blatt 44-45 d. A.
  • Satzung Blatt 47-54 d. A.
  • Anmeldung Blatt 163 d. A.
  • Beschluss Blatt 169-176 d. A.
  • Satzung Blatt 177-183 d. A.
  • Anmeldung Blatt 1 Sonderband
  • Beschluss Blatt 5-12 Sonderband
  • Satzung Blatt 20-26 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 27-28 Sonderband Beschluss Blatt 29-34 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 36 Sonderband
  • Beschluss Blatt 37-45 Sonderband

Satzung

  • Satzung vom 25.01.1975 zuletzt geändert am 16.04.1979
  • Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2016 hat die Änderung der Satzung in den § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), § 10 (Einberufung und Abstimmung der Mitgliederversammlung) und § 11 (Vorstand) sowie die Einfügung von § 19 (Datenschutz) und § 20 (Inkrafttreten) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.02.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Zweck und Aufgabe des Vereins) und 14 (Verwendung des Vermögens bei Auflösung des Vereins) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.