Handelsregister · VR 414
Chronologischer Auszug
Reit- und Fahrverein Nellingen/Alb e.V. · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Reit- und Fahrverein Nellingen/Alb b) Nellingen | a) Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. b) 1. Vorsitzender: Fink, Kurt, Textilingenieur, Ulm 2. Vorsitzende: Kammer, Margret, Geislingen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 22.06.1970 zuletzt geändert am 07.02.1998 | a) 10.04.2006 Bertele b) Tag der ersten Eintragung: 29.07.1970 Satzung: Blatt 3/7 Änderungsbeschlüsse: Blatt 17, 25, 40, 90/93, 112 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.04.2006. |
| 2 | b) Bestellt als 2. Vorsitzender: Kammer, Karl, Geislingen an der Steige, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzende: Kammer, Margret, Geislingen, *XX.XX.XXXX | a) 22.05.2014 Bodenstein | ||
| 3 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender, nun 1. Vorsitzender: Kammer, Karl, Geislingen an der Steige, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzende: Gienger, Elke, Geislingen an der Steige, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Fink, Kurt, Textilingenieur, Ulm | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft) beschlossen. | a) 12.11.2015 Bodenstein b) Satzung: Blatt 195/200 | |
| 4 | a) Name von Amts wegen ergänzt: Reit- und Fahrverein Nellingen/Alb e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Für Anschaffungen und Veräußerungen von 2.500,00 EUR bis 5.000,00 EUR bedarf es der Zustimmung des Ausschusses. Rechtsgeschäfte über 10.000,00 EUR müssen von der Mitgliederversammlung genehmigt werden. | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 06.06.2016 Bodenstein b) Satzung: Blatt 210/214 |
| 5 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Für Anschaffungen und Veräußerungen von 2.500,00 EUR bis 5.000,00 EUR bedarf es der Zustimmung des gesamten Vorstandes. Rechtsgeschäfte bis 10.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung des Ausschusses. Rechtsgeschäfte über 10.000,00 EUR müssen zuvor im Haushaltsplan von der Mitgliederversammlung genehmigt werden. | a) 06.07.2016 Bodenstein | ||
| 6 | a) Der Vorstand hat am 15.02.2018 die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgaben des Vereins, Gemeinnützigkeit) und 12 (Vermögen und Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 30.11.2018 Bodenstein b) Satzung: Blatt 246/256 | ||
| 7 | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.09.2018 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Geschäftsjahr, Beiträge und Verpflichtungen) beschlossen. | a) 19.06.2019 Bodenstein b) Satzung: Blatt 311/320 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.