Handelsregister · VR 414

Chronologischer Auszug

Reit- und Fahrverein Nellingen/Alb e.V. · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Reit- und Fahrverein Nellingen/Alb

b)
Nellingen
a)
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende.
Sie vertreten jeweils einzeln.

b)
1. Vorsitzender:
Fink, Kurt, Textilingenieur, Ulm
2. Vorsitzende:
Kammer, Margret, Geislingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein

Satzung vom 22.06.1970 zuletzt geändert am 07.02.1998
a)
10.04.2006
Bertele

b)
Tag der ersten Eintragung:
29.07.1970

Satzung:
Blatt 3/7

Änderungsbeschlüsse:
Blatt 17, 25, 40, 90/93, 112

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
10.04.2006.
2b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Kammer, Karl, Geislingen an der Steige, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Kammer, Margret, Geislingen, *XX.XX.XXXX
a)
22.05.2014
Bodenstein
3b)
Nicht mehr 2. Vorsitzender, nun
1. Vorsitzender:
Kammer, Karl, Geislingen an der Steige, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Gienger, Elke, Geislingen an der Steige, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Fink, Kurt, Textilingenieur, Ulm
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Mitgliedschaft) beschlossen.
a)
12.11.2015
Bodenstein

b)
Satzung:
Blatt 195/200
4a)
Name von Amts wegen ergänzt:
Reit- und Fahrverein Nellingen/Alb e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende.
Sie vertreten jeweils einzeln. Für Anschaffungen und
Veräußerungen von 2.500,00 EUR bis 5.000,00 EUR
bedarf es der Zustimmung des Ausschusses.
Rechtsgeschäfte über 10.000,00 EUR müssen von der
Mitgliederversammlung genehmigt werden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
06.06.2016
Bodenstein
b)
Satzung:
Blatt 210/214
5a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende.
Sie vertreten jeweils einzeln. Für Anschaffungen und
Veräußerungen von 2.500,00 EUR bis 5.000,00 EUR
bedarf es der Zustimmung des gesamten Vorstandes.
Rechtsgeschäfte bis 10.000,00 EUR bedürfen der
Zustimmung des Ausschusses. Rechtsgeschäfte über
10.000,00 EUR müssen zuvor im Haushaltsplan von der
Mitgliederversammlung genehmigt werden.
a)
06.07.2016
Bodenstein
6a)
Der Vorstand hat am 15.02.2018 die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgaben
des Vereins, Gemeinnützigkeit) und 12 (Vermögen und Auflösung des Vereins)
beschlossen.
a)
30.11.2018
Bodenstein

b)
Satzung:
Blatt 246/256
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.09.2018 hat die Änderung der Satzung in § 5
(Geschäftsjahr, Beiträge und Verpflichtungen) beschlossen.
a)
19.06.2019
Bodenstein

b)
Satzung:
Blatt 311/320

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.