Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein vertreten, oder durch den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassenwart oder dem Schriftführer.
Satzung Blatt 63 - 67 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 15.06.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 345 Amtsgericht Wittmund getreten. Freigegeben am 05.10.2006.
Fall 3
Satzung
Satzung vom 11.05.1973; wurde mehrfach geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.