Handelsregister · VR 3571

Registerinformationen

Reit- und Fahrverein Landenhausen e.V. · Amtsgericht Gießen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Reit- und Fahrverein Landenhausen e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Wartenberg-Landenhausen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 3571
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
24.03.2023
Abrufstand
08.01.2026
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Christof Keller

Wartenberg

Vorstand

Florian Post

Bad Salzschlirf

Vorstand

Michaela Beckmann

Grebenhain

Vorstand

Saskia Brückner

Lauterbach (Hessen)

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 13.03.1971 zuletzt geändert am 15.02.1984
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.01.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.01.2016 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Auflösung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.01.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 10 (Vereinsjugend) und 13 (Datenschutz; neu eingefügt) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 03.02.1972 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Anmeldung Blatt 76 d.A.
  • Anmeldung Blatt 1 Sonderband II
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Rechner und dem Schriftführer.
  • Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
  • Anmeldung Blatt 8 Sonderband
  • Beschluss Blatt 9 Sonderband
  • Fall 5
  • Anmeldung Blatt 16 ff. Sonderband II
  • Fall 6
  • Anmeldung Blatt 28 ff. Sonderband II
  • Fall 7
  • Anmeldung Blatt 32 ff. Sonderband II
  • Satzung Blatt 37 - 41 Sonderband II
  • Fall 8
  • Anmeldung Blatt 42 ff. Sonderband II
  • Anmeldung Blatt 50 ff. Sonderband II
  • Anmeldung Blatt 57 ff. Sonderband II

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.