Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenführer. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Satzung Blatt 16 - 23, Änderungsbeschluß Blatt 58 ff. der Registerakten Tag der ersten Eintragung: 09.11.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.09.2005.