Handelsregister · VR 1731

Chronologischer Auszug

Reit- und Fahrverein Hüls e.V. · Amtsgericht Krefeld

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Reit- und Fahrverein Hüls e.V.

b)
Krefeld-Hüls
a)
Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden der 1.
Vorsitzende und dessen Stellvertreter, der 2.
Vorsitzende; jeder von ihnen ist berechtigt, den Verein
gerichtlich und außergerichtlich allein zu vertreten.

b)
stellvertretender Vorsitzender:
Berg, Franz-Josef, Landwirt, Krefeld
1. Vorsitzender:
van Megen, Karl, Kaufmann, Krefeld
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 12.01.1968 zuletzt geändert am 21.04.1997
a)
05.05.2004
Elas

b)
Tag der ersten Eintragung in
Krefeld: 18.03.1969
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.

Satzung Blatt 154 ff. der Akten
Satzungsänderung Blatt 152 der
Akten
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und seinen Stellvertretern sowie dem
Geschäftsführer und dem Kassenwart. Jeder von ihnen
ist allein vertretungsberechtigt bis zu einem Betrag von
400,00 EUR. Bei darüber hinausgehenden Beträgen bis
EUR 3.000,00 besteht Gesamtvertretung durch zwei
Vorstandsmitglieder. Bei höheren Beträgen und
regelmäßigen Zahlungen besteht Gesamtvertretung
durch alle Vorstandsmitglieder.

b)
geändert, nunmehr
2. stellvertretender Vorsitzender:
Berg, Franz-Josef, Krefeld, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Petsch, Claus, Krefeld, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassenwart:
Thelen, Silke, Krefeld, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Andes, Klaus, Krefeld, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2003 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Organe
des Vereins) beschlossen.
a)
24.11.2005
Fischer

b)
Anm. Bl. 1 ff. Sdb.
Satzung Blatt des
Sonderbandes
3b)
Nicht mehr
Kassenwart:
Thelen, Silke, Krefeld, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Petsch, Claus, Krefeld, *XX.XX.XXXX
Zwischenzeitlich bestellt und wieder ausgeschieden als
Geschäftsführerin:
Surkamp, Britta, Krefeld, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassenwartin:
Lüttmann-Nellesen, Elke, Krefeld, *XX.XX.XXXX
Geändert, nunmehr
1. stellvertretender Vorsitzender:
Andes, Klaus, Krefeld, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Günther, Manfred, Tönisvorst, *XX.XX.XXXX
a)
05.12.2013
Fischer

b)
Anmeldung Blatt 16 ff. des
Sonderbandes
4b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
van Megen, Karl, Krefeld, *XX.XX.XXXX

Geändert, nunmehr
1. Vorsitzender:
Günther, Manfred, Tönisvorst, *XX.XX.XXXX

Geändert, nunmehr
1. stellvertretender Vorsitzender:
Berg, Franz-Josef, Krefeld, *XX.XX.XXXX

Geändert, nunmehr
2. stellvertretender Vorsitzender:
Andes, Klaus, Krefeld, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Geschäftsführer:
Till, Gabriele Katharina, Duisburg, *XX.XX.XXXX
a)
02.01.2017
Fischer

b)
Anmeldung Blatt 41 ff.
Sonderband
5b)
Nicht mehr
2. stellvertretender Vorsitzender:
Andes, Klaus, Krefeld, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. stellvertretende Vorsitzende:
Keller, Sabine, Krefeld, *XX.XX.XXXX
a)
12.09.2018
Simons
b)
Anmeldung Blatt 52 Sdb
6a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und seinen Stellvertretern sowie dem
Geschäftsführer und dem Kassenwart. Jeder von ihnen
ist allein vertretungsberechtigt bis zu einem Betrag von
1.000,00 EUR und insofern berechtigt, Untervollmachten
zu erteilen. Darüber hinausgehende Beträge bis
10.000,00 EUR bedürfen der Genehmigung zweier
Vorstandsmitglieder.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.10.2018 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Organe
des Vereins) beschlossen.
a)
30.01.2019
Simons

b)
Anmeldung Blatt 60 ff./ 79
Sonderband
Satzung Blatt 72 ff. des
Sonderbandes
7a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und seinen Stellvertretern sowie dem
Geschäftsführer und dem Kassenwart. Jeder von ihnen
ist allein vertretungsberechtigt bis zu einem Betrag von
5.000,00 EUR und insofern berechtigt, Untervollmachten
zu erteilen. Darüber hinausgehende Beträge bedürfen
der Genehmigung zweier Vorstandsmitglieder.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2019 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Organe
des Vereins) und in § 11 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
04.05.2020
Simons

b)
Anmeldung Blatt 80 ff./102 ff.
des Sonderbandes
Satzung Blatt 94 ff. des
Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.