Handelsregister · VR 1731
Chronologischer Auszug
Reit- und Fahrverein Hüls e.V. · Amtsgericht Krefeld
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Reit- und Fahrverein Hüls e.V. b) Krefeld-Hüls | a) Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden der 1. Vorsitzende und dessen Stellvertreter, der 2. Vorsitzende; jeder von ihnen ist berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein zu vertreten. b) stellvertretender Vorsitzender: Berg, Franz-Josef, Landwirt, Krefeld 1. Vorsitzender: van Megen, Karl, Kaufmann, Krefeld | a) eingetragener Verein Satzung vom 12.01.1968 zuletzt geändert am 21.04.1997 | a) 05.05.2004 Elas b) Tag der ersten Eintragung in Krefeld: 18.03.1969 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 154 ff. der Akten Satzungsänderung Blatt 152 der Akten |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinen Stellvertretern sowie dem Geschäftsführer und dem Kassenwart. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt bis zu einem Betrag von 400,00 EUR. Bei darüber hinausgehenden Beträgen bis EUR 3.000,00 besteht Gesamtvertretung durch zwei Vorstandsmitglieder. Bei höheren Beträgen und regelmäßigen Zahlungen besteht Gesamtvertretung durch alle Vorstandsmitglieder. b) geändert, nunmehr 2. stellvertretender Vorsitzender: Berg, Franz-Josef, Krefeld, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. stellvertretender Vorsitzender: Dr. Petsch, Claus, Krefeld, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kassenwart: Thelen, Silke, Krefeld, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Andes, Klaus, Krefeld, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2003 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Organe des Vereins) beschlossen. | a) 24.11.2005 Fischer b) Anm. Bl. 1 ff. Sdb. Satzung Blatt des Sonderbandes | |
| 3 | b) Nicht mehr Kassenwart: Thelen, Silke, Krefeld, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. stellvertretender Vorsitzender: Dr. Petsch, Claus, Krefeld, *XX.XX.XXXX Zwischenzeitlich bestellt und wieder ausgeschieden als Geschäftsführerin: Surkamp, Britta, Krefeld, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kassenwartin: Lüttmann-Nellesen, Elke, Krefeld, *XX.XX.XXXX Geändert, nunmehr 1. stellvertretender Vorsitzender: Andes, Klaus, Krefeld, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Günther, Manfred, Tönisvorst, *XX.XX.XXXX | a) 05.12.2013 Fischer b) Anmeldung Blatt 16 ff. des Sonderbandes | ||
| 4 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: van Megen, Karl, Krefeld, *XX.XX.XXXX Geändert, nunmehr 1. Vorsitzender: Günther, Manfred, Tönisvorst, *XX.XX.XXXX Geändert, nunmehr 1. stellvertretender Vorsitzender: Berg, Franz-Josef, Krefeld, *XX.XX.XXXX Geändert, nunmehr 2. stellvertretender Vorsitzender: Andes, Klaus, Krefeld, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Till, Gabriele Katharina, Duisburg, *XX.XX.XXXX | a) 02.01.2017 Fischer b) Anmeldung Blatt 41 ff. Sonderband | ||
| 5 | b) Nicht mehr 2. stellvertretender Vorsitzender: Andes, Klaus, Krefeld, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. stellvertretende Vorsitzende: Keller, Sabine, Krefeld, *XX.XX.XXXX | a) 12.09.2018 Simons b) Anmeldung Blatt 52 Sdb | ||
| 6 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinen Stellvertretern sowie dem Geschäftsführer und dem Kassenwart. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt bis zu einem Betrag von 1.000,00 EUR und insofern berechtigt, Untervollmachten zu erteilen. Darüber hinausgehende Beträge bis 10.000,00 EUR bedürfen der Genehmigung zweier Vorstandsmitglieder. | a) Die Mitgliederversammlung vom 01.10.2018 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Organe des Vereins) beschlossen. | a) 30.01.2019 Simons b) Anmeldung Blatt 60 ff./ 79 Sonderband Satzung Blatt 72 ff. des Sonderbandes | |
| 7 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinen Stellvertretern sowie dem Geschäftsführer und dem Kassenwart. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt bis zu einem Betrag von 5.000,00 EUR und insofern berechtigt, Untervollmachten zu erteilen. Darüber hinausgehende Beträge bedürfen der Genehmigung zweier Vorstandsmitglieder. | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2019 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Organe des Vereins) und in § 11 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 04.05.2020 Simons b) Anmeldung Blatt 80 ff./102 ff. des Sonderbandes Satzung Blatt 94 ff. des Sonderbandes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.