Handelsregister · VR 30021 früher Amtsgericht Langenfeld

Registerinformationen

Reit- und Fahrverein Hilden e. V. · Amtsgericht Düsseldorf

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Reit- und Fahrverein Hilden e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hilden

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 30021 früher Amtsgericht Langenfeld
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Letzte Eintragung
11.09.2024
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Philipp Jüntgen

Solingen

Vorstand

Martin Ulrich Walter

Wuppertal

Vorstand

Ann-Kristin Bruchhaus

Haan

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 03.03.1971 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.02.1985 geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14. März 2005 und 29.1.2007 hat die Änderung der Satzung in §§ 8 ( Organe des Vereins ) und 10 ( Auflösung des Vereins ) beschlossen.
  • Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 03.05.2010 ist die Satzung geändert in den §§ 2 (Zweck), 5 (Erlöschen der Mitgliedschaft), 8 (Organe des Vereins) und 10 (Auflösung des Vereins) .
  • Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.05.2024 ist die Satzung insgesamt neu gefasst.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 27.01.1972 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.08.2003.
  • Satzung Blatt Beschluss Blatt 6-10, III, IV, V
  • Satzung Blatt VI
  • Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.10.2009 geändert durch Artikel 2 der VO zur Änderung der VO über die elektr. Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen.Bisher Amtsgericht Langenfeld (Rhld.), nunmehr Amtsgericht Düsseldorf
  • Satzung Blatt V der Akten
  • Satzung Blatt I der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.