Vertretungsberechtigt sind der erste, der zweite und der dritte Vorsitzende. Jeder von ihnen vertritt allein. Die Vertretungsmacht des vertretungsberechtigten Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er bei Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 1.000,-- Euro verplichtet ist, die Zustimmung des Ausschusses einzuholen. Anschaffungen, die durch die Vereinskasse nicht abgedeckt werden können sowie Miet- und Pachtverträge müssen vorher von dem Ausschuss genehmigt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stefan Funk
Iggingen
Vorstand
Natalie Funk
Abtsgmünd
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.01.1963 zuletzt geändert am 26.03.2011
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2.6 (Zweck und Aufgaben des Verein, Gemeinnützigkeit), § 6.1 (Organe und Haftung) und § 9.2 b (Vorstand und Ausschuss) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2024 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Datenschutz) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.05.2015.