Handelsregister · VR 130188

Chronologischer Auszug

Reit- und Fahrverein Harlingermarsch Carolinensiel e.V. · Amtsgericht Aurich

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Reit- und Fahrverein Harlingermarsch Carolinensiel e.V.

b)
Carolinensiel
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
oder der stellvertretende Vorsitzende. Er hat freie
Verfügung über das Vereinsvermögen. Der Vorstand
kann durch Beschluß der Mitgliederversammlung zur
Aufnahme von Krediten ermächtigt werden. Zu
Ausgaben über 5.000,00 DEM im Einzelfalle bedarf der
Vorstand der Genehmigung der Generalversammlung.

b)
1. Vorsitzender:
Janssen, Hendrik, Carolinensiel, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Schäfer, Tina, Wittmund, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 23.07.1956 zuletzt geändert am 15.03.2000
a)
05.10.2006
Andersson

b)
Satzung Blatt 69 ff.,
Satzungsänderungen Blatt 98,
168, 183 ff. der Akten

Tag der ersten Eintragung:
21.08.1956
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
bei gleichzeitiger Änderung der
örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 619
Amtsgericht Wittmund getreten.
Freigegeben am 05.10.2006.
2b)
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Schäfer, Tina, Wittmund, *XX.XX.XXXX
Im Jahr 2008 zur 2. Vorsitzenden gewählt und nunmehr
im Jahre 2011 ausgeschieden und somit nicht mehr
2. Vorsitzende:
Schumann, Delia, Wangerland, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Gronert, Jens, Wittmund, *XX.XX.XXXX
a)
15.12.2011
Fleßner
3a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
oder der stellvertretende Vorsitzende. Der Vorstand kann
durch Beschluss der Mitgliederversammlung zur
Aufnahme von Krediten ermächtigt werden.
Zu Ausgaben über 2.500,00 EUR im Einzelfalle bedarf
der Vorstand der Genehmigung der
Generalversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck),
§ 4 ( Mitgliedsbeiträge), § 9 (Vorstand), § 12 (Kassenführung), und § 18 (Auflösung)
beschlossen.
a)
11.05.2017
Rector

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.