Handelsregister · VR 130188
Chronologischer Auszug
Reit- und Fahrverein Harlingermarsch Carolinensiel e.V. · Amtsgericht Aurich
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Reit- und Fahrverein Harlingermarsch Carolinensiel e.V. b) Carolinensiel | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Er hat freie Verfügung über das Vereinsvermögen. Der Vorstand kann durch Beschluß der Mitgliederversammlung zur Aufnahme von Krediten ermächtigt werden. Zu Ausgaben über 5.000,00 DEM im Einzelfalle bedarf der Vorstand der Genehmigung der Generalversammlung. b) 1. Vorsitzender: Janssen, Hendrik, Carolinensiel, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzende: Schäfer, Tina, Wittmund, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 23.07.1956 zuletzt geändert am 15.03.2000 | a) 05.10.2006 Andersson b) Satzung Blatt 69 ff., Satzungsänderungen Blatt 98, 168, 183 ff. der Akten Tag der ersten Eintragung: 21.08.1956 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 619 Amtsgericht Wittmund getreten. Freigegeben am 05.10.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzende: Schäfer, Tina, Wittmund, *XX.XX.XXXX Im Jahr 2008 zur 2. Vorsitzenden gewählt und nunmehr im Jahre 2011 ausgeschieden und somit nicht mehr 2. Vorsitzende: Schumann, Delia, Wangerland, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Gronert, Jens, Wittmund, *XX.XX.XXXX | a) 15.12.2011 Fleßner | ||
| 3 | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Der Vorstand kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung zur Aufnahme von Krediten ermächtigt werden. Zu Ausgaben über 2.500,00 EUR im Einzelfalle bedarf der Vorstand der Genehmigung der Generalversammlung. | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 4 ( Mitgliedsbeiträge), § 9 (Vorstand), § 12 (Kassenführung), und § 18 (Auflösung) beschlossen. | a) 11.05.2017 Rector |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.