Handelsregister · VR 20226

Chronologischer Auszug

Reit- und Fahrverein Großbardorf e.V. · Amtsgericht Schweinfurt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Reit- und Fahrverein Großbardorf e.V.

b)
Großbardorf
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen
sonstigen Verfügungen über Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte, sowie außerdem zur
Aufnahme eines Kredits von mehr als 3.000,-- DM ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
1. Vorsitzender:
Mauer, Wolfgang, Münnerstadt-Großwenkheim,
*XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Dahinten, Klaus, Großbardorf
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 24.02.1984 zuletzt geändert am 19.03.1993
a)
20.02.2006
Hörst

b)
Tag der ersten Eintragung:
25.09.1984.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 7 ff, 51 HB;
2b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Dahinten, Klaus, Großbardorf

Gewählt:
2. Vorsitzende:
Dietz, Manfred, Großbardorf, *XX.XX.XXXX
a)
16.02.2010
Volk

b)
Protokoll Bl. 2 ff. SB;
3b)
Der Voltigierverein Rhön/Palmsberg e.V. mit dem Sitz in Niederlauer OT Unterebersbach
(Amtsgericht Schweinfurt VR 20438) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom
10.05.2022 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 29.05.2022 und des
Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 29.05.2022 mit
dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
a)
27.10.2022
Mayr

b)
Verschmelzungsvertrag Bl. 31 ff;
Beschlüsse Bl. 21 ff SB sowie Bl.
39 ff SB;
4a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen
sonstigen Verfügungen über Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte, sowie außerdem zur
Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,-- € ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2023 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck, Ziel und
Geschäftsjahr), 7 (Die Mitgliederversammlung), 9 (Der erweiterte Vorstand) und 10
(Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes) der Satzung beschlossen. Hierbei
wurde insbesondere die Vertretungsbeschränkung geändert.
a)
01.09.2023
Mayr

b)
Satzung Bl. 59 ff SB; Protokoll Bl.
56 ff SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.