Handelsregister · VR 20226
Chronologischer Auszug
Reit- und Fahrverein Großbardorf e.V. · Amtsgericht Schweinfurt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Reit- und Fahrverein Großbardorf e.V. b) Großbardorf | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 3.000,-- DM ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) 1. Vorsitzender: Mauer, Wolfgang, Münnerstadt-Großwenkheim, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Dahinten, Klaus, Großbardorf | a) Eingetragener Verein Satzung vom 24.02.1984 zuletzt geändert am 19.03.1993 | a) 20.02.2006 Hörst b) Tag der ersten Eintragung: 25.09.1984. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 7 ff, 51 HB; |
| 2 | b) Ausgeschieden: 2. Vorsitzender: Dahinten, Klaus, Großbardorf Gewählt: 2. Vorsitzende: Dietz, Manfred, Großbardorf, *XX.XX.XXXX | a) 16.02.2010 Volk b) Protokoll Bl. 2 ff. SB; | ||
| 3 | b) Der Voltigierverein Rhön/Palmsberg e.V. mit dem Sitz in Niederlauer OT Unterebersbach (Amtsgericht Schweinfurt VR 20438) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2022 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 29.05.2022 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 29.05.2022 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. | a) 27.10.2022 Mayr b) Verschmelzungsvertrag Bl. 31 ff; Beschlüsse Bl. 21 ff SB sowie Bl. 39 ff SB; | ||
| 4 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,-- € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2023 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck, Ziel und Geschäftsjahr), 7 (Die Mitgliederversammlung), 9 (Der erweiterte Vorstand) und 10 (Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes) der Satzung beschlossen. Hierbei wurde insbesondere die Vertretungsbeschränkung geändert. | a) 01.09.2023 Mayr b) Satzung Bl. 59 ff SB; Protokoll Bl. 56 ff SB; |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.