Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen kann den Verein allein vertreten.
Satzung Blatt 155 ff., Änderungsbeschluss Blatt 161 ff. d.A. Tag der ersten Eintragung: 08.01.1981 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.09.2006.
Rechtsformzusatz ergänzt.
Satzung Blatt 206 ff. der Akten
Satzung Bl. 264 ff. d. A.
Satzung
Satzung vom 04.01.1958 zuletzt geändert am 18.02.2005
Die Mitgliederversammlung vom 12.02.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gemeinnützigkeit, Zweck und Aufgaben des Vereins), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 10 (Vorstand, Erweiterter Vorstand) und § 12 (Auflösung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.