Handelsregister · VR 100216

Registerinformationen

Reit- und Fahrverein Aller-Oker e.V. · Amtsgericht Hildesheim

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Reit- und Fahrverein Aller-Oker e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Ettenbüttel

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 100216
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Letzte Eintragung
11.09.2023
Abrufstand
30.01.2026
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Susanne Kleinert

Gifhorn

Vorstand

Jens Merzdorf

Müden

Vorstand

Annika Gottschling-Lang

Müden

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der Verein wird gerichtlich und aussergerichtlichh durch den 1. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorsitzenden vertreten. Ist ein Vorsitzender wegen des Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) an der Vertretung gehindert, erfolgt die Vertretung des Vereins durch die beiden anderen Vorsitzenden.
  • Beschlüsse der Mitgliederversammlungen Blatt208 - 213, 215 - 200,
  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.01.2006.
  • Beschluss Blatt 31 - 35 Band II der Akten
  • Satzung Blatt 23 - 25 Band II der Akten
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Beschluss Blatt 57 - 62 Band II der Akten
  • Fall 6
  • Beschluss mit Satzung Blatt 80 - 86 Band II der Akten
  • Fall 7
  • Fall 8

Satzung

  • Satzung vom 11.06.1974 zuletzt geändert am 19.07.1999
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.02.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) und § 14 (Auflösung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2019 hat die Einfügung eines neuen § 7 (Datenschutz) und die Änderung der Nummerierung beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.