Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Verein wird gerichtlich und aussergerichtlichh durch den 1. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorsitzenden vertreten. Ist ein Vorsitzender wegen des Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) an der Vertretung gehindert, erfolgt die Vertretung des Vereins durch die beiden anderen Vorsitzenden.
Beschlüsse der Mitgliederversammlungen Blatt208 - 213, 215 - 200,
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.01.2006.
Beschluss Blatt 31 - 35 Band II der Akten
Satzung Blatt 23 - 25 Band II der Akten
Fall 4
Fall 5
Beschluss Blatt 57 - 62 Band II der Akten
Fall 6
Beschluss mit Satzung Blatt 80 - 86 Band II der Akten
Fall 7
Fall 8
Satzung
Satzung vom 11.06.1974 zuletzt geändert am 19.07.1999
Die Mitgliederversammlung vom 14.02.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) und § 14 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2019 hat die Einfügung eines neuen § 7 (Datenschutz) und die Änderung der Nummerierung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.