Handelsregister · VR 300188

Chronologischer Auszug

Reit- und Fahrsportverein Neuenburg a. Rh. e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Reit- und Fahrsportverein Neuenburg a. Rh. e.V.

b)
Neuenburg am Rhein
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Beide sind einzelvertretungsberechtigt.

b)
Erste Vorsitzende:
Harth, Rita, Schliengen, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender:
Hofmann, Georg, Badenweiler
a)
Verein
Satzung vom 22.02.1984 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 26.11.2010.
a)
03.02.2014
Reeber

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
03.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
20.06.1984
Satzung:
AS 119 ff.
2b)
Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei
Erste Vorsitzende:
Harth, Rita, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei
Zweiter Vorsitzender:
Hofmann, Georg, Badenweiler, *XX.XX.XXXX
a)
06.08.2019
Transier-Lang
3b)
Bestellt als
Erste Vorsitzende:
Edel, Tina, geb. Keller, Rumersheim / Frankreich,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Zweiter Vorsitzender:
Heckle, Andreas Karl, Auggen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Erste Vorsitzende:
Harth, Rita, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Zweiter Vorsitzender:
Hofmann, Georg, Badenweiler, *XX.XX.XXXX
a)
30.01.2020
Transier-Lang
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
mindestens drei und höchstens vier
Vorstandsmitgliedern.
Sie sind grundsätzlich einzelvertretungsberechtigt.

Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 1.500,00
EUR sowie für die Eingehung von
Dauerschuldverhältnissen wird der Verein davon
abweichend von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam
vertreten.

Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 10.000,00
EUR sowie für die Eingehung von
Dauerschuldverhältnissen mit einem Jahreswert von
über 5.000,00 EUR ist außerdem die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.09.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
07.03.2024
Gottschaldt
b)
Satzung:
AS 255 - 273

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.