Handelsregister · VR 300188
Chronologischer Auszug
Reit- und Fahrsportverein Neuenburg a. Rh. e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Reit- und Fahrsportverein Neuenburg a. Rh. e.V. b) Neuenburg am Rhein | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Beide sind einzelvertretungsberechtigt. b) Erste Vorsitzende: Harth, Rita, Schliengen, *XX.XX.XXXX Zweiter Vorsitzender: Hofmann, Georg, Badenweiler | a) Verein Satzung vom 22.02.1984 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 26.11.2010. | a) 03.02.2014 Reeber b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.02.2014. Tag der ersten Eintragung: 20.06.1984 Satzung: AS 119 ff. |
| 2 | b) Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei Erste Vorsitzende: Harth, Rita, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Zweiter Vorsitzender: Hofmann, Georg, Badenweiler, *XX.XX.XXXX | a) 06.08.2019 Transier-Lang | ||
| 3 | b) Bestellt als Erste Vorsitzende: Edel, Tina, geb. Keller, Rumersheim / Frankreich, *XX.XX.XXXX Bestellt als Zweiter Vorsitzender: Heckle, Andreas Karl, Auggen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Erste Vorsitzende: Harth, Rita, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Zweiter Vorsitzender: Hofmann, Georg, Badenweiler, *XX.XX.XXXX | a) 30.01.2020 Transier-Lang | ||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens vier Vorstandsmitgliedern. Sie sind grundsätzlich einzelvertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 1.500,00 EUR sowie für die Eingehung von Dauerschuldverhältnissen wird der Verein davon abweichend von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 10.000,00 EUR sowie für die Eingehung von Dauerschuldverhältnissen mit einem Jahreswert von über 5.000,00 EUR ist außerdem die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.09.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 07.03.2024 Gottschaldt b) Satzung: AS 255 - 273 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.