Handelsregister · VR 50827
Chronologischer Auszug
Reit- und Fahr-Club Lindenhof e. V. · Amtsgericht Darmstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Reit- und Fahr-Club Lindenhof e. V. b) Ginsheim-Gustavsburg | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und den Stellvertretern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Abschluss von langfristigen Verträgen mit verpflichtenden Bedingungen (z. B. Pachtverträge) sowie zur Aufnahme von Krediten sind jedoch nur der Vorsitzende und der Eigentümer der Reitanlagen bzw. sein Vertreter gemeinsam berechtigt. Der Eigentümer der Reitanlagen ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. b) Stellvertreterin: Reinheimer-Kampe, Hannelore, geb. Siemen, Hausfrau, Ginsheim-Gustavsburg 1. Vorsitzender: Walenta, Jörg, Angestellter, Ginsheim-Gustavsburg Stellvertreter: Morawa, Birgitt, Bischofsheim | a) eingetragener Verein Satzung vom 21.11.1988 | a) 29.06.2006 Drescher b) Tag der ersten Eintragung: 26.01.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 8-21 |
| 2 | b) Nicht mehr Stellvertreter: Morawa, Birgitt, Bischofsheim Bestellt als Stellvertreterin: Jonuleit, Tarja, Ginsheim-Gustavsburg, *XX.XX.XXXX | b) Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit dem eingetragenen Verein Ländlicher Reitund Fahrverein mit Sitz in Bodenheim (Amtsgericht Mainz,VR 1454) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. | a) 19.02.2007 Pullmann b) Anmeldung Blatt 65-97 der Registerakten; Verschmelzungsvertrag Blatt 70- 77 Sonderband |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.