Handelsregister · VR 230369
Chronologischer Auszug
Reit- u. Fahrverein Ubstadt-Weiher 1975 e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Reit- u. Fahrverein Ubstadt-Weiher e.V. b) Ubstadt-Weiher | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder ist Alleinvertretungsberechtigt. Der Vorstand ist nur zum Abschluss von Rechtsgeschäften von nicht mehr als 500.- DM befugt. b) 1. Vorsitzende: Elste, Iris, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Hochadel, Fred, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 21.02.1975 mit Änderung vom 20.11.1979. | a) 09.07.2014 Schmid b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.07.2014. Tag der ersten Eintragung: 29.04.1975 |
| 2 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Nies, Jürgen, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX Vertretungsbefugnis geändert bei, nun 2. Vorsitzende: Elste, Iris, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Hochadel, Fred, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX | a) 17.05.2016 Lamadé | ||
| 3 | a) Name geändert; nun: Reit- u. Fahrverein Ubstadt-Weiher 1975 e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR sowie Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und Sponsoringverträge, Verträge mit MItarbeiter/ Mitarbeiterinnen sowie Sportlern/Sportlerinnen, Trainer/Trainerinnen und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstands nach § 26 BGB vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstands erteilt ist. b) Bestellt als 1. Vorsitzende: Schäfer, Carmen, Forst, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorstand: Liebgott, Henry, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kassenwart: Groß-Elste, Janina, Kraichtal, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Nies, Jürgen, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzende: Elste, Iris, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 08.10.2018 Pramhas b) Satzung: Sonderband Blatt 24-31 |
| 4 | b) Bestellt als Kassenwart: Griesbaum, Alina, Kraichtal, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kassenwart: Groß-Elste, Janina, Kraichtal, *XX.XX.XXXX | a) 23.10.2019 Heckmann | ||
| 5 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzende: Schäfer, Carmen, Forst, *XX.XX.XXXX | a) 06.11.2020 Lamadé | ||
| 6 | b) Bestellt als 1. Vorstand: Liebgott, Henry, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorstand: Donner, Elvira, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorstand: Liebgott, Henry, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX | a) 01.12.2020 Lamadé | ||
| 7 | b) Bestellt als 2. Vorstand: Küstner, Bettina, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorstand: Donner, Elvira, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX | a) 03.02.2022 Martin | ||
| 8 | b) Bestellt als 1. Vorsitzende: Küstner, Bettina, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzende: Gutmann, Jennifer, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorstand: Liebgott, Henry, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorstand: Küstner, Bettina, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX | a) 10.10.2022 Lamadé |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.