Handelsregister · VR 380079

Chronologischer Auszug

Reit-Club Konstanz e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Reit-Club Konstanz e.V.

b)
Konstanz
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
Zu Rechtsgeschäften, die den Betrag von 2.000,00 EUR
übersteigen, bedürfen der 1. Vorsitzende und der 2.
Vorsitzende der Zustimmung sämtlicher Mitglieder der
Vorstandschaft.

b)
1. Vorsitzende:
Greiner, Andrea, Konstanz, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Zechmeister, Marianne, Konstanz, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 27.04.1951 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 15.05.2009.
a)
08.04.2015
Reeber

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
08.04.2015.
Tag der ersten Eintragung:
19.09.1951
Satzung:
AS 503 ff.
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

Zu den Rechtsgeschäften, die den Betrag von 2.000,00
EUR übersteigen, muss unter den Vorstandsmitgliedern
abgestimmt werden.
Eine Zustimmung wird mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen Stimmen gefasst.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Der
Vorstand) beschlossen.
a)
05.10.2015
Hürttlen

b)
Geänderte Satzung:
AS 585 ff
3b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Mellin, Thomas, Konstanz, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Zechmeister, Marianne Justina, geb. Quell, Konstanz,
*XX.XX.XXXX
a)
02.11.2017
Mertens
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
Zu den Rechtsgeschäften, die den Betrag von 5.000,00
EUR übersteigen, muss unter den Vorstandsmitgliedern
abgestimmt werden.
Eine Zustimmung wird mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen Stimmen gefasst.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
17.10.2018
Mertens

b)
Neufassung der Satzung:
Band II
Blatt 679 ff.

Änderungsbeschluss:
Band II
Blatt 669
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
des Vereins) und § 10 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
12.11.2019
Wendling

b)
Geänderte Satzung:
Band II Blatt 725 ff
6b)
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Berger, Inge, Kreuzlingen / Schweiz, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Mellin, Thomas, Konstanz, *XX.XX.XXXX
a)
30.09.2024
Wendling

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.