Handelsregister · VR 380079
Chronologischer Auszug
Reit-Club Konstanz e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Reit-Club Konstanz e.V. b) Konstanz | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Zu Rechtsgeschäften, die den Betrag von 2.000,00 EUR übersteigen, bedürfen der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende der Zustimmung sämtlicher Mitglieder der Vorstandschaft. b) 1. Vorsitzende: Greiner, Andrea, Konstanz, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzende: Zechmeister, Marianne, Konstanz, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 27.04.1951 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 15.05.2009. | a) 08.04.2015 Reeber b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.04.2015. Tag der ersten Eintragung: 19.09.1951 Satzung: AS 503 ff. |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Zu den Rechtsgeschäften, die den Betrag von 2.000,00 EUR übersteigen, muss unter den Vorstandsmitgliedern abgestimmt werden. Eine Zustimmung wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Der Vorstand) beschlossen. | a) 05.10.2015 Hürttlen b) Geänderte Satzung: AS 585 ff | |
| 3 | b) Bestellt als 2. Vorsitzender: Mellin, Thomas, Konstanz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzende: Zechmeister, Marianne Justina, geb. Quell, Konstanz, *XX.XX.XXXX | a) 02.11.2017 Mertens | ||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Zu den Rechtsgeschäften, die den Betrag von 5.000,00 EUR übersteigen, muss unter den Vorstandsmitgliedern abgestimmt werden. Eine Zustimmung wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 17.10.2018 Mertens b) Neufassung der Satzung: Band II Blatt 679 ff. Änderungsbeschluss: Band II Blatt 669 | |
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und § 10 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 12.11.2019 Wendling b) Geänderte Satzung: Band II Blatt 725 ff | ||
| 6 | b) Bestellt als 2. Vorsitzende: Berger, Inge, Kreuzlingen / Schweiz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Mellin, Thomas, Konstanz, *XX.XX.XXXX | a) 30.09.2024 Wendling |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.