Handelsregister · VR 120158
Chronologischer Auszug
Reisevereinigung der Brieftaubenzüchter Harsefeld eingetragener Verein · Amtsgericht Tostedt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Reisevereinigung der Brieftaubenzüchter Harsefeld eingetragener Verein b) Harsefeld | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Jeder von ihnen kann den Verein allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er nur Rechtsgeschäfte im Werte von bis zu 4.000,00 DEM selbstständig abschließen kann, der Vorsitzende nur solche im Werte bis zu 2.000,00 DEM b) Vorsitzender: Glüsen, Hans-Wilhelm, Bauingenieur, Bliedersdorf Stv. Vorsitzender: Säland, Rudolf, Harsefeld | a) eingetragener Verein Satzung vom 13.03.1984 zuletzt geändert am 23.04.1993 | a) 04.10.2005 Tautenhahn b) Satzung Bl. 10-23 u. Änderungsbeschluss Bl. 50-51 d.A. Tag der ersten Eintragung: 13.11.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.10.2005. |
| 2 | b) Nicht mehr Stv. Vorsitzender: Säland, Rudolf, Harsefeld Bestellt als stv. Vorsitzender: Risch, Werner, Jork, *XX.XX.XXXX | a) 26.01.2007 Krüger | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Vorstand i.S.d. § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er nur Rechtsgeschäfte im Werte von bis zu 2.500,00 EUR selbstständig abschließen kann, der Vorsitzende nur solche im Wert von bis zu 1.500,00 EUR. | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Zugehörigkeit), 4 (Gebiet), 5 (Mitgliedschaft), 6 (Vereine), 8 (Organe und Beauftragte), 10 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 13 (Aufgaben des Vorstandes), 16 (Vorsitzender) und § 17 (Beauftragte) sowie die Aufnahme von § 21a (Zusammenschluss mit anderen RVen) beschlossen. | a) 07.05.2010 Konratzki b) Änderungsbeschluss Bl. 142ff d.A. Satzung Bl. 152 ff d.A. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.