Handelsregister · VR 120158

Chronologischer Auszug

Reisevereinigung der Brieftaubenzüchter Harsefeld eingetragener Verein · Amtsgericht Tostedt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Reisevereinigung der Brieftaubenzüchter Harsefeld
eingetragener Verein

b)
Harsefeld
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und sein Stellvertreter. Jeder von ihnen kann den Verein
allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist
in der Weise beschränkt, dass er nur Rechtsgeschäfte
im Werte von bis zu 4.000,00 DEM selbstständig
abschließen kann, der Vorsitzende nur solche im Werte
bis zu 2.000,00 DEM

b)
Vorsitzender:
Glüsen, Hans-Wilhelm, Bauingenieur, Bliedersdorf
Stv. Vorsitzender:
Säland, Rudolf, Harsefeld
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 13.03.1984 zuletzt geändert am 23.04.1993
a)
04.10.2005
Tautenhahn

b)
Satzung Bl. 10-23 u.
Änderungsbeschluss Bl. 50-51
d.A.

Tag der ersten Eintragung:
13.11.1984
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
04.10.2005.
2b)
Nicht mehr
Stv. Vorsitzender:
Säland, Rudolf, Harsefeld

Bestellt als
stv. Vorsitzender:
Risch, Werner, Jork, *XX.XX.XXXX
a)
26.01.2007
Krüger
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Vorstand i.S.d. § 26 BGB sind der Vorsitzende und der
stellvertretende Vorsitzende.

Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass er nur Rechtsgeschäfte im Werte von
bis zu 2.500,00 EUR selbstständig abschließen kann,
der Vorsitzende nur solche im Wert von bis zu 1.500,00
EUR.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3
(Zugehörigkeit), 4 (Gebiet), 5 (Mitgliedschaft), 6 (Vereine), 8 (Organe und Beauftragte), 10
(Aufgaben der Mitgliederversammlung), 13 (Aufgaben des Vorstandes), 16 (Vorsitzender)
und § 17 (Beauftragte) sowie die Aufnahme von § 21a (Zusammenschluss mit anderen
RVen) beschlossen.
a)
07.05.2010
Konratzki

b)
Änderungsbeschluss
Bl. 142ff d.A.

Satzung Bl. 152 ff d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.