Handelsregister · HRB 8088
Chronologischer Auszug
Reisebüro Peter Martinek GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Reisebüro Peter Martinek GmbH b) Stuttgart c) Betrieb eines Reisebüros. | 200.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: Doerks, Jürgen, Reisebürokaufmann, Stuttgart einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 02.10.1978 zuletzt geändert am 15.06.1982 | a) 22.11.2005 Schönfeld b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.11.2005. Tag der ersten Eintragung: 18.01.1979 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 13/17 | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Charlottenstr. 23, 70182 Stuttgart | a) 28.01.2013 Jastrzebski | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.02.2019 (15 IN 147/19) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 06.02.2019 Müller | ||||
| 4 | b) Der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgericht Stuttgart vom 24.04.2019 (15 IN 147/19) ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 26.04.2019 Weiss | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.04.2019 (15 IN 147/19) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 15 IN 147/19) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. Die allgemeine und konkrete Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort. Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen vermerkt. | a) 14.05.2019 Weiss | ||||
| 6 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 28.09.2022 (15 IN 147/19) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. | a) 06.07.2023 Eichelberger |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.