Handelsregister · HRB 111934

Chronologischer Auszug

ReinlandElfen GmbH · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 12.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
ReinlandElfen GmbH

b)
Rösrath
Geschäftsanschrift:
Haupstraße 239, 51503 Rösrath

c)
Objekt- und Gebäudereinigung für Privat
und Gewerbe.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Nach Änderung des Wohnsitzes, weiterhin
Geschäftsführer:
Ackermann, Susanne, Bergisch Gladbach,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.03.2015
Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Sitzverlegung von Lohmar (bisher Amtsgericht Siegburg HRB
13404) nach Rösrath beschlossen.
a)
08.09.2022
Engeland

b)

Tag der ersten
Eintragung:
10.04.2015
2b)
Geschäftsanschrift:
Hauptstraße 239, 51503 Rösrath
a)
26.09.2022
Engeland

b)
lfd. Nr. 1, Sp. 2 b),
Eintragung vom
08.09.2022, von Amts
wegen berichtigt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.