Handelsregister · HRB 12068

Chronologischer Auszug

Reinhard Kraft Metallbau u. Landtechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Kassel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Reinhard Kraft Metallbau u. Landtechnik
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

b)
Naumburg

c)
Metallbau und Landtechnik, Reparaturen
von Landmaschinen sowie Handel mit
Landmaschinen.
25.550,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt
einzeln.

b)
Geschäftsführer:
Leitner, Stefan, Metallbaumeister, Naumburg,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.01.1991 zuletzt geändert am
16.12.1999
a)
13.05.2005
Fischer

b)
Tag der ersten
Eintragung: 25.02.1991
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen als
Geschäftsanschrift:
Lerchenweg 17, 34311 Naumburg
a)
10.12.2010
Schultze

b)
Fall 3
3a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2020 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8
(Gesellschafterbeschluss) beschlossen.
a)
25.05.2020
Simon

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.