Handelsregister · HRB 9144

Registerinformationen

Reinecker Prolexia GmbH · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Reinecker Prolexia GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Alsbach-Hähnlein
Geschäftsanschrift
Sandwiesenstraße 19, 64665 Alsbach-Hähnlein

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 9144
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
21.08.2013
Abrufstand
27.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Vertrieb unterstützender Technologien (z.B. Softwarelösungen und Vorlesesysteme) zum Einsatz bei Lese-, Schreib- und Lernschwierigkeiten. Dies beinhaltet auch die Beratung, Schulung und den Service für diese Technologien, die Entwicklung, die Weiterentwicklung der entsprechenden Produkte sowie deren Adaption an die deutsche Sprache

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Meike Reinecker

Darmstadt

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Tag der ersten Eintragung: 14.05.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 1 Sonderband
  • Fall 2

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 01.04.2004
  • Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Alsbach-Hähnlein, und die Änderung in § 1 (Firma) und in § 2 (Gegenstand) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.